Neue Übungsleitungs-Offensive und Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
Die Landesregierung fördert im Jahr 2026 den Breitensport mit neuen Projekten. Zunächst startet das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2026 eine Übungsleiter*innen-Offensive, um die Ausbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Sporthelfer*innen sowie weiterem qualifizierten Anleitungspersonal im organisierten Sport zu fördern. Für die Umsetzung der neuen Übungsleitungs-Offensive stellt die Landesregierung insgesamt eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung. Mit den Mitteln werden Lizenzen und Qualifizierungen von Übungsleitenden mit Zuschüssen von bis zu 500 Euro je Ausbildung unterstützt.
Die Abwicklung erfolgt über den Landessportbund NRW. Die Antragsstellung ist seit dem 23.02.2026 möglich.
Was wird gefördert?
- Teilnahmegebühren für Qualifizierungsmaßnahmen, die zum Erwerb einer Lizenz im System des DOSB, des LSB NRW und seiner Sportjugend oder der Sportfachverbände in NRW erforderlich sind.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Gemeinnützige Sportvereine in NRW, die Mitglied in einem Fachverband und im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sind (Doppelmitgliedschaft).
- Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
- Weitere Organisationen mit öffentlich zugänglichem Sportangebot, die auf zertifiziertes Anleitungspersonal angewiesen sind.
Förderhöhe
- Bis zu 500 Euro pro Maßnahme als Festbetragsfinanzierung.
- Mehrere Maßnahmen pro antragstellende Organisation sind förderfähig.
Zeitraum
- Qualifizierungsmaßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2026 und 31.12.2026 durchgeführt und abgeschlossen sein.
- Antragstellung bis spätestens 31.10.2026 über das Förderportal des LSB NRW oder wenn die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.
Weitere Informationen finden sich hier.
Ferner bietet die Landesregierung eine Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen an. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Verfügung. Gezielt wird die Durchführung von Übungsstunden, insbesondere für Kinder und Jugendliche gefördert. Für die Vereine bedeutet dies, ihren Mitgliedern zusätzliche Stunden anbieten zu können.
Wer kann einen Antrag stellen?
Sportvereine in Nordrhein-Westfalen sind antragsberechtigt.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die Förderung unterstützt die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen von Vereinen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Die Übungsarbeit muss
- von anerkannten Übungsleiter*innen durchgeführt werden
- ganzjährig stattfinden (außer während der Schulferien)
- vorrangig im Kinder- und Jugendsport sowie in der Nachwuchsförderung angesiedelt sein
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach:
- Der Mitgliederzahl des Vereins (insbesondere der Anteil an Kindern und Jugendlichen)
- Der Anzahl der eingesetzten anerkannten Übungsleitungen
- Der genaue Förderbetrag wird auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel festgelegt.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Eine Antragstellung ist ab dem 09.02.2026 über das Förderportal des Landessportbundes NRW möglich.
Weitere Informationen finden sich hier
Die Landesregierung fördert im Jahr 2026 den Breitensport mit neuen Projekten. Zunächst startet das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2026 eine Übungsleiter*innen-Offensive, um die Ausbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Sporthelfer*innen sowie weiterem qualifizierten Anleitungspersonal im organisierten Sport zu fördern. Für die Umsetzung der neuen Übungsleitungs-Offensive stellt die Landesregierung insgesamt eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung. Mit den Mitteln werden Lizenzen und Qualifizierungen von Übungsleitenden mit Zuschüssen von bis zu 500 Euro je Ausbildung unterstützt.
Die Abwicklung erfolgt über den Landessportbund NRW. Die Antragsstellung ist seit dem 23.02.2026 möglich.
Was wird gefördert?
- Teilnahmegebühren für Qualifizierungsmaßnahmen, die zum Erwerb einer Lizenz im System des DOSB, des LSB NRW und seiner Sportjugend oder der Sportfachverbände in NRW erforderlich sind.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Gemeinnützige Sportvereine in NRW, die Mitglied in einem Fachverband und im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sind (Doppelmitgliedschaft).
- Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
- Weitere Organisationen mit öffentlich zugänglichem Sportangebot, die auf zertifiziertes Anleitungspersonal angewiesen sind.
Förderhöhe
- Bis zu 500 Euro pro Maßnahme als Festbetragsfinanzierung.
- Mehrere Maßnahmen pro antragstellende Organisation sind förderfähig.
Zeitraum
- Qualifizierungsmaßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2026 und 31.12.2026 durchgeführt und abgeschlossen sein.
- Antragstellung bis spätestens 31.10.2026 über das Förderportal des LSB NRW oder wenn die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.
Weitere Informationen finden sich hier.
Ferner bietet die Landesregierung eine Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen an. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 7,56 Millionen Euro zur Verfügung. Gezielt wird die Durchführung von Übungsstunden, insbesondere für Kinder und Jugendliche gefördert. Für die Vereine bedeutet dies, ihren Mitgliedern zusätzliche Stunden anbieten zu können.
Wer kann einen Antrag stellen?
Sportvereine in Nordrhein-Westfalen sind antragsberechtigt.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die Förderung unterstützt die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen von Vereinen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Die Übungsarbeit muss
- von anerkannten Übungsleiter*innen durchgeführt werden
- ganzjährig stattfinden (außer während der Schulferien)
- vorrangig im Kinder- und Jugendsport sowie in der Nachwuchsförderung angesiedelt sein
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach:
- Der Mitgliederzahl des Vereins (insbesondere der Anteil an Kindern und Jugendlichen)
- Der Anzahl der eingesetzten anerkannten Übungsleitungen
- Der genaue Förderbetrag wird auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel festgelegt.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Eine Antragstellung ist ab dem 09.02.2026 über das Förderportal des Landessportbundes NRW möglich.
Weitere Informationen finden sich hier.