Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat ein neues Förderprogramm gestartet, um kommunale Sportstätten zu modernisieren und zu sanieren. Ziel ist es, die sportliche Infrastruktur in Städten und Gemeinden zukunftsfähig, nachhaltig und inklusiv zu gestalten.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden.
Vereine können selbst keine Anträge stellen, sollten jedoch den Kontakt zu ihren Sportämtern suchen, um mögliche Projekte gemeinsam zu besprechen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten mit überregionaler oder besonderer gesellschaftlicher Bedeutung – zum Beispiel:
– Sporthallen
– Schwimmbäder
– zentrale Sportanlagen mit öffentlicher Nutzung
Förderkonditionen:
– Bundesanteil: bis zu 45 % der förderfähigen Kosten
– Bei kommunaler Haushaltsnotlage: bis zu 75 %
– Frist: Einreichung der Projektskizzen bis 15. Januar 2026 über das Portal easy-Online
Förderschwerpunkte:
Das Programm legt besonderen Wert auf:
– Nachhaltigkeit und Energieeffizienz (z. B. Effizienzgebäudestufe 85 bzw. 55 bei Neubauten)
– Barrierefreiheit
– Ressourcenschonende Bauweisen
Nicht förderfähig sind Kunstrasenplätze mit synthetischen Füllstoffen. Ersatzneubauten sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Projekte, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium (HOAI-Leistungsphase 3 oder höher) befinden, werden bei der Auswahl bevorzugt.
Gemeinsam aktiv werden
Da die Anträge von den Kommunen gestellt werden, bitten wir alle Sportvereine, frühzeitig den Austausch mit den Sportämtern zu suchen.
Ziel ist es, gemeinsam zu prüfen, welche Sportstätten sich für eine Antragstellung eignen – und die Bedürfnisse der Vereine bei der Prioritätensetzung einzubringen.
Hinweis
Der Landessportbund NRW setzt sich zusätzlich auf Landesebene dafür ein, dass 10 % des Sondervermögens der Länder für die Sportstätteninfrastruktur vorgesehen werden – idealerweise auch für Maßnahmen, die den Vereinen direkt zugutekommen.