Soeben hat das land.nrw die aktualisierte „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ für das Land NRW und somit auch für Vereine in Stadt Kaarst vom 17.08.2021 in der gültigen Fassung ab 24.11.2021 veröffentlicht.

Als besonders zu beachten bitte ich die Regelungen nach § 4 Absatz 2 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 8., wonach für den Sport die Zugangsbeschränkungen (innen und außen) in der Regel nur noch für immunisierte Personen (geimpft oder genesen) gilt (ab 16. Jahren).