Soeben hat das land.nrw die aktualisierte „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ für das Land NRW und somit auch für Vereine in Stadt Kaarst vom 17.08.2021 in der gültigen Fassung ab 24.11.2021 veröffentlicht.


Soeben hat das land.nrw die aktualisierte „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ für das Land NRW und somit auch für Vereine in Stadt Kaarst vom 17.08.2021 in der gültigen Fassung ab 24.11.2021 veröffentlicht.


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